kommunale Spitzenverbände
- kommunale Spitzenverbände
kommunale Spitzenverbände,
freiwillige Zusammenschlüsse kommunaler
Gebietskörperschaften und deren Regionalverbände auf Bundesebene. Aufgaben:
Förderung der kommunalen
Selbstverwaltung, Erfahrungsaustausch,
Beratung staatlicher und kommunaler Stellen, Interessenvertretung ihrer Mitglieder gegenüber
Regierung,
Parlament und
Öffentlichkeit. Die kommunalen Spitzenverbände sind mit
Ausnahme weniger Landesverbände privatrechtliche Vereinigungen. Zu ihnen gehören der
Deutsche Städte- und Gemeindebund, der
Deutsche Städtetag und der
Deutsche Landkreistag. Die kommunalen Spitzenverbände sind seit 1953 unter Federführung des Deutschen Städtetages in der
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zusammengeschlossen, deren Organe die
Hauptversammlung und der Gesamtvorstand sind. Im Rahmen der internationalen Beziehungen sind die kommunalen Spitzenverbände Mitglieder des Internationalen Gemeindeverbandes und des Rates der Gemeinden und Regionen in Europa.
R. Seeger: Die k. S., in: Archiv für Kommunalwissenschaften, Jg. 27 (1988), S. 177-199.
Universal-Lexikon.
2012.
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